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Funktion und Rolle des Informationssicherheitsbeauftragten

Art und Umfang der Informationssicherheitsorganisation sind von Größe, Ausrichtung und Struktur der jeweiligen Organisation abhängig. Die Funktion des Informationssicherheitsbeauftragten sollte jedoch in jeder Organisation eingeführt werden, da er für alle Belange der Informationssicherheit zuständig ist. Der Informationssicherheitsbeauftragte muss bei Projekten, die Auswirkungen auf die Informationsverarbeitung haben, sowie bei der Einführung neuer Anwendungen und IT-Systeme beteiligt werden, damit sichergestellt ist, dass sicherheitsrelevante Aspekte ausreichend beachtet werden. Dazu gehören z. B. die Beschaffung von IT-Systemen oder die Gestaltung von IT-gestützten Geschäftsprozessen.

Aufgaben
  • Ermittlung des Stellenwertes der IT für die konkrete Organisation
  • Ermittlung des Reifegrades an Informationssicherheit und die künftig angestrebten Ziele.
  • Beratung der Organisationsleitung zu Fragen der Informationssicherheit
  • Entwicklung von Informationssicherheitskonzept, Notfallkonzept, Realisierungsplan, Richtlinien und Arbeitsanweisungen
  • Kontrolle des Umsetzungsgrades von Informationssicherheitsmaßnahmen
  • Beratung im Vorfeld angestrebter Zertifizierungen, bspw. nach ISO 27001 oder ISO 27001 auf der Basis von BSI-IT-Grundschutz
  • Durchführung von Sensibilisierungs- und Akzeptanzschulungen
  • Steuern und kontrollieren des Informationssicherheitsprozesses
  • Koordination sicherheitsrelevanter Projekte und Aufrechterhaltung des Informationsflusses zwischen Bereichs-IT-, Projekt- sowie IT-System-Sicherheitsbeauftragten
  • Untersuchung informationssicherheitsrelevanter Zwischenfälle